Kosten / Abrechnung

Heilpraktikerleistung

Als Heilpraktiker bin ich berechtigt eigenständig zu diagnostizieren und zu therapieren. Die Abrechnung erfolgt mit den Sätzen der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). In der Regel werden Heilpraktikerleistungen von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet. Die meisten privaten Versicherungen (auch Beihilfe- und Zusatzversicherungen) übernehmen Heilpraktikerleistungen ganz oder teilweise. Bitte prüfen Sie ob Ihre Kasse Heilpraktikerleistungen übernimmt. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Terminabsage weniger als 24 Stunden vorher, der volle Stundensatz in Rechnung gestellt werden muss, falls der Termin nicht nachbelegt werden kann.

Eine Behandlung dauert ca. 50 – 55 Minuten.
Kosten für Privat-, Beihilfe- und Zusatzversicherte: ca. 100,- EUR.
Kosten für gesetzlich Versicherte: ca. 80,- EUR. (ohne Zusatz- oder Beihilfeversicherung)

Für gesetzlich Versichterte gibt es kostengünstige private Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.